Fragen und Antworten|Gewährleistung, Rücktritt vom Kauf und Rücksendung von Waren - Your Europe (2023)

  • Wann beginnt die gesetzliche Zwei-Jahres-Garantie?

    Der Zweijahreszeitraum beginnt an dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten.

    • Wenn Sie in ein Geschäft gehen und es mit der Ware verlassen, beginnt der Gewährleistungszeitraum an diesem Tag.
    • Wenn Sie die Ware bezahlen, sie aber erst später geliefert wird, beginnt die Zweijahresfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

    Daher sollten Sie Ihre Quittungen und Lieferscheine stets aufbewahren.

  • Mein neues Telefon funktioniert nicht. An wen wende ich mich, den Händler oder den Hersteller?

    Das hängt davon ab, welche Produktgarantie Sie in Anspruch nehmen wollen– die gesetzliche Garantie (Gewährleistung) oder die gewerbliche Garantie. Die gesetzliche Garantie bindet den Händler. Sie gilt zwei Jahre für alle in der EU gekauften Waren.

    Der Händler oder Hersteller kann Ihnen auch eine zusätzliche gewerbliche Garantie anbieten (oder verkaufen), deren Bedingungen Ihrem Vertrag zu entnehmen sind. Die Bedingungen der gewerblichen Garantie des Herstellers bieten Ihnen möglicherweise mehr Vorteile als die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Eine gewerbliche Garantie ersetzt jedoch nicht Ihren zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn Sie beim Kauf eines Produkts eine einjährige gewerbliche Garantie erhalten haben, können Sie gegenüber dem Händler nach mehr als einem Jahr, aber vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Kauf immer noch den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren geltend machen.

  • Vor etwas mehr als einem Jahr habe ich ein Telefon gekauft. Jetzt funktioniert es nicht mehr. Der Händler weigert sich, es kostenlos zu reparieren. Kann ich mich auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren berufen?

    Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren in der ganzen EU. Doch es gelten bestimmte Bedingungen.

    Die gesetzliche Gewährleistung erstreckt sich auf alle Mängel, bei denen vermutet wird, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden, und die innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren zutage treten. Entscheidend ist hierbei jedoch der Zeitraum von einem Jahr nach dem Kauf:

    • Bei allen Fehlern, die innerhalb von einem Jahr offenbar werden, wird davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden. In dem Fall muss der Händler Ihr Telefon unentgeltlich reparieren oder ersetzen – oder Ihnen den Kaufpreis erstatten, wenn Reparatur oder Ersatz unmöglich sind.
    • Nach einem Jahr können Sie den Händler immer noch für Fehler verantwortlich machen, die bis zum Ende der zweijährigen Gewährleistungsfrist auftreten. Der Verkäufer kann Sie jedoch auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung Ihrer Waren bestand. Das ist oft schwierig und erfordert unter Umständen die Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen.
  • Ich wohne in Portugal und habe mir in Spanien eine Kamera gekauft. Er funktioniert nicht. Was soll ich tun?

    Nach EU-Recht müssen die erhaltenen Waren der Beschreibung des Händlers entsprechen, ihren vorgesehenen Zweck erfüllen sowie eine zufriedenstellende Qualität und Funktionsfähigkeit aufweisen.

    Hoffentlich haben Sie die Rechnung mit den Informationen zum Händler aufgehoben. Zuerst sollten Sie den Verkäufer kontaktieren, ihm das Problem erklären und sich erkundigen, ob die Kamera repariert oder ersetzt werden kann. Ist dies nicht möglich, können Sie eine Erstattung des Kaufpreises verlangen.

    Wenn Sie vom Händler keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes oder des Landes wenden, in dem Sie die Kamera gekauft haben.

  • Der Händler in Spanien ist bereit, meine fehlerhafte Kamera zu reparieren, aber wer muss die Versandkosten bezahlen?

    Nach EU-Recht müssen fehlerhafte Produkte während des rechtlichen Zweijahres-Garantiezeitraums für den Verbraucher kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Dies schließt auch die Versandkosten ein. Der Händler sollte also die gesamten Versandkosten (Kosten der Rücksendung der mangelhaften Kamera durch Sie und Kosten der erneuten Versendung der reparierten Kamera durch den Händler) tragen.

    Vielleicht möchte der Händler jedoch erst prüfen, ob die Kamera bereits beim Kauf defekt war. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise die Rücksendung der Kamera bezahlen und den Händler zur Erstattung der von Ihnen getragenen Versandkosten auffordern, wenn er Ihre Ansicht teilt, dass die Kamera fehlerhaft war.

  • Mein PC, den ich vor etwas mehr als einem Jahr gekauft habe, fährt nicht mehr hoch. Der Händler gibt zu, dass er nicht in Ordnung ist, will ihn aber nicht kostenlos reparieren, weil die Herstellergarantie nur ein Jahr gültig ist. Was kann ich tun?

    Ihr Händler verweist auf die gewerbliche Herstellergarantie für ihren PC. Diese ist unabhängig von Ihrer gesetzlichen Garantie, die für den Händler bindend ist und zwei Jahre gilt.

    Wenn der Händler einräumt, dass Ihr PC nicht richtig funktioniert, ist er verpflichtet, ihn kostenlos zu reparieren oder Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Es ist seine Aufgabe, die Angelegenheit mit dem Hersteller zu regeln. Wenn Sie vom Händler keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes oder des Landes wenden, in dem Sie den PC gekauft haben.

  • Ich habe eine Garderobe gekauft, und eine ihrer Türen lässt sich nicht richtig schließen. Er war sehr teuer, und ich möchte ihn vom Händler ersetzt haben. Der Händler weigert sich jedoch und bietet stattdessen an, das schadhafte Scharnier zu reparieren. Kann ich mir aussuchen, ob ich eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung wünsche?

    JA. Sie können wählen, ob ein fehlerhaftes Produkt repariert oder ersetzt werden soll, es sei denn, Ihre Wahl erweist sich für den Händler als unausführbar oder unverhältnismäßig teuer. Weist das Produkt jedoch– wie im vorliegenden Fall– nur geringfügige Mängel auf, kann die Instandsetzung durchaus die schnellste Lösung sein.

  • Wenige Monate nach dem Kauf meines neuen Sofas fängt der Lederbezug an auszubleichen. Der Händler behauptet, dies sei Folge meines Schwitzens, was mir nicht plausibel erscheint. Was kann ich tun?

    Das EU-Recht sieht eine Zweijahresgarantie für alle bei einem gewerblichen Händler mit Sitz in der EU gekauften neuen Waren vor. In diesen zwei Jahren ist der Händler für alle Fehler der Ware verantwortlich – Sie müssen Ihr Sofa normal benutzen können, ohne dass irgendwelche Mängel auftreten.

    Leder ist jedoch ein empfindliches Material, das durch Schweiß oder Reinigung mit falschen Produkten leicht Schaden nehmen kann. In diesen Fällen muss der Verkäufer Ihnen beim Verkauf der Waren mitteilen, ob sie in besonderer Weise behandelt werden müssen.

  • Kann ich eine im Internet gekaufte Ware zurücksenden, wenn sie mir nicht gefällt?

    JA. Nach Lieferung einer im Internet gekauften Ware haben Sie 14Tage Bedenkzeit, ob Sie sie behalten wollen oder nicht. Dieses Rücktrittsrecht gilt jedoch unter anderem nicht beim Kauf von

    • verderblichen Waren
    • versiegelten Waren, die nach Öffnung der Versiegelung nicht zurückgeschickt werden können
    • Flugtickets und Bahnfahrkarten sowie Konzertkarten, Hotelreservierungen, Mietautobuchungen sowie Bewirtungsleistungen zu festen Terminen

    Wenn Sie digitale Inhalte wie Musik oder Videos im Internet kaufen, können Sie nicht mehr vom Vertrag zurücktreten, sobald das Herunterladen oder das Abspielen begonnen hat, wenn Sie vorab zugestimmt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens oder Abspielens verlieren.

  • Ich habe einen Küchentisch aus einem Katalog gekauft, aber jetzt meine Meinung geändert. Kann ich meine Bestellung stornieren?

    JA. Sie haben 14Tage Zeit, Ihre Meinung zu ändern und Ihren Kauf rückgängig zu machen. Dies gilt immer, wenn Sie Waren online oder über andere Arten des Fernabsatzes z.B. per Telefon, im Versandhandel oder bei einem Verkäufer an der Haustür kaufen. Der Zeitraum von 14Tagen beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Waren erhalten.

  • Ich habe ein Sofa über das Internet gekauft, mir die Sache jedoch anders überlegt und möchte nun vom Kaufvertrag zurücktreten. Wer trägt die Kosten der Rücksendung des Sofas?

    Wenn Verbraucher von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen sie nur dann für die Rücksendekosten aufkommen, wenn der Händler sie im Voraus darüber informiert hat, dass eine eventuelle Rücksendung zu ihren Lasten geht. Andernfalls muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen.

    In bestimmten Fällen wie dem Kauf besonders sperriger Waren im Internet oder im Versandhandel muss der Händler dem Verbraucher vor dem Kauf eine klare Vorstellung davon vermitteln, was eine Rücksendung maximal kosten kann. So können die Verbraucher sachkundig entscheiden, bei wem sie kaufen wollen.

  • Ich habe im Internet eine Eintrittskarte für ein Rockkonzert gekauft, kann aber jetzt nicht hingehen. Kann ich mein Geld zurückbekommen?

    NEIN. Sie haben zwar 14Tage Zeit, um einen Kauf im Internet oder über eine andere Art des Fernabsatzes (z.B. über Telefon oder Versandhandel) rückgängig zu machen, doch gibt es bestimmte Ausnahmen, darunter Buchungen für Freizeitleistungen an bestimmten Tagen. In diesen Fällen muss der Händler Ihnen den Kaufpreis nicht erstatten, wenn Sie Ihre Buchung stornieren.

    Er kann jedoch in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass Sie eine Buchung widerrufen dürfen und eine vollständige oder teilweise Kostenerstattung erhalten. Lesen Sie Ihren Vertrag, um zu sehen, ob dies der Fall ist.

  • Ich habe einige Songs online gekauft und heruntergeladen. Ein paar davon mag ich nicht, aber ich habe sie bereits bezahlt. Kann ich für diese Stücke eine Erstattung beantragen? Ich habe sie erst gestern gekauft.

    NEIN. Sie können von einem Vertrag über digitale Inhalte nicht mehr zurücktreten, sobald das Herunterladen begonnen hat, wenn Sie Ihre Zustimmung gegeben und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit Beginn des Herunterladens verlieren.

  • Nach einer Einladung eines Möbelgeschäfts habe ich dort einen Kaufvertrag unterzeichnet. Jetzt habe ich meine Meinung geändert. Kann ich meine Bestellung stornieren?

    Nur wenn der Verkäufer einverstanden ist. Obwohl Sie ursprünglich per Brief eingeladen wurden, haben Sie den Vertrag im Geschäft unterzeichnet, und daher ist er gültig. Lesen Sie das Kleingedruckte im Vertrag, um zu sehen, unter welchen Bedingungen – wenn überhaupt – Sie Ihre Bestellung stornieren können.

  • Welche Rechte habe ich, wenn ich Artikel auf einer Online-Auktionsseite kaufe?

    Wenn Sie bei einer Internet-Auktion etwas von einem gewerblichen Händler kaufen, haben Sie dieselben Verbraucherrechte wie bei Käufen von anderen gewerblichen Online-Händlern.

    Wenn Sie dagegen Waren nicht von einem Unternehmen, sondern von einer Privatperson kaufen, wie dies bei Online-Auktionen häufig der Fall ist, fällt dieser Kauf nicht unter die EU-Verbraucherschutzvorschriften. Im Gegensatz zu zwei Personen, die als Privatpersonen handeln, kauft bei einem Verbrauchergeschäft eine Privatperson Waren oder Dienstleistungen von einem Händler, der in Ausübung seiner geschäftlichen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

    Allerdings bieten alle angesehenen Online-Auktionsportale Ihren Käufern ein gewisses Maß an Schutz sowie umfangreiche Beratung über sicheres Einkaufen.

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    Author: Margart Wisoky

    Last Updated: 10/12/2023

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